Newsletter
Novembre 2018
Neue Angebote und wichtige Termine
Geschätzte Leserinnen und Leser
Mit dem letzten Newsletter in diesem Jahr lassen wir Ihnen Hinweise und Informationen zu wichtigen Terminen im kommenden Jahr, zu neuen Angeboten und zu diversen weiteren Neuerungen aus dem Bereich des interkulturellen Dolmetschens zukommen.
Neuerungen betreffen das Modul 4a, die Dolmetschsprachprüfung, das Dolmetschen in der Beratung und Rechtsvertretung des neuen Asylverfahrens sowie das Dolmetschen auf Distanz. Insbesondere am Herzen liegt uns zudem ein Positionspapier des deutschen Bundesverbandes der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ) zum Telefon- und Videodolmetschen im Gemein- und Gesundheitswesen.
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre!
Das INTERPRET-Team
Neues Modul 4a zum Dolmetschen im Rechtsschutz
Im Hinblick auf das beschleunigte Asylverfahren, in welchem alle Asylsuchenden Anrecht auf eine unentgeltliche Beratung und Rechtsvertretung haben werden, hat Caritas Schweiz in Zusammenarbeit mit INTERPRET ein Weiterbildungsmodul für das Dolmetschen in diesem spezifischen Setting entwickelt. Mit der Verabschiedung der Modulbeschreibung und der Umsetzungsrichtlinien durch die Kommission für Qualitätssicherung von INTERPRET konnte dieses Angebot als neues Element der standardisierten Ausbildungslandschaft formalisiert werden. Die Grundlagen stehen allen potentiellen Anbietern auf der Homepage von INTERPRET zur Verfügung:
Um eine Überarbeitung der Berufsprüfung (Prüfungsordnung) zu vermeiden, gilt das neue Modul vorderhand als Variante des Moduls 4 (Dolmetschen bei Behörden und Gerichten). Für die Zulassung zur Berufsprüfung kann nur eines der beiden (Modul 4 oder Modul 4a) als Weiterbildungsmodul anerkannt werden. Hingegen ist es in jedem Fall möglich, das besuchte Modul als weitere relevante Weiterbildung anerkennen zu lassen (siehe Zulassungsbestimmung zum Eidgenössischen Fachausweis).
Neuerungen bei der Dolmetschsprachprüfung
Seit gut 5 Jahren ist die telefonisch durchgeführte Dolmetschsprachprüfung für den Erhalt des Zertifikats INTERPRET obligatorisch. Die Anfang 2018 neu gegründete Fachkommission Sprachen hat die Prüfungsgrundlagen analysiert und leicht überarbeitet. Die wichtigste Änderung betrifft das Niveau: Neu sind das Prüfungsdesign bzw. die Kriterien und Deskriptoren so ausgestaltet, dass sie erfolgreichen Absolvent*innen mündliche Sprachkompetenzen in der jeweiligen Dolmetschsprache auf dem Niveau C1 gemäss dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) attestieren. Dies bedeutet eine weitere Aufwertung dieser Prüfung und entspricht unter anderem den Anforderungen, die das SEM fürs Dolmetschen in der Beratung und Rechtsvertretung im Rahmen des beschleunigten Asylverfahrens formuliert hat.
Die Dolmetschsprachprüfungen werden von INTERPRET resp. dem Bund und den regionalen Prüfungsorten subventioniert, die von den Teilnehmer*innen entrichtete Prüfungsgebühr ist bei weitem nicht kostensdeckend. Angesichts der Aufwertung der Prüfung nimmt INTERPRET eine leichte Anpassung der Tarife vor. Neu beträgt die Prüfungsgebühr CHF 250.- pro Prüfung. Auch diese Gebühr deckt die Kosten nicht; der aus öffentlichen Geldern gedeckte Anteil kann aber verkleinert werden. Die Tarifanpassung tritt per 1. Januar 2019 in Kraft.
Weitere Informationen und das Anmeldeformular finden Sie bei INTERPRET (Sprachkompetenzen).
Beratung und Rechtsvertretung in den Bundesasylzentren
Qualitätssicherung durch professionelles und professionell begleitetes Dolmetschen
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat die Mandate für die Beratung und Rechtsvertretung von Asylsuchenden in den Bundesasylzentren ab März 2019 vergeben.
Die Umsetzung der Beratung und Rechtsvertretung wird in den allermeisten Fällen nur mit Hilfe von Dolmetschenden möglich sein. Das heisst, dass die Qualifikation und Betreuung der Dolmetschenden für die Qualität der Leistungen im Rechtsschutz von entscheidender Bedeutung sind. INTERPRET weist in diesem Zusammenhang auf zwei wichtige Angebote hin:
- Mit dem Modul 4a, Dolmetschen in der Rechtsberatung im Asylverfahren des Qualifizierungssystems (siehe oben) steht ein auf die Dolmetschtätigkeit im Rahmen des Rechtsschutzes fokussiertes Bildungsangebot zur Verfügung;
- Mit der Dolmetschsprachprüfung von INTERPRET wiederum existiert ein standardisiertes, etabliertes Überprüfungsinstrument, welches den vom SEM definierten Anforderungen Rechnung trägt (siehe oben).
Ebenso bedeutsam ist jedoch eine ausreichende und kompetente Unterstützung der Dolmetschenden durch die Fachpersonen der Beratung und Rechtsvertretung sowie ein definiertes Qualitätsmanagement.
Für weitere Informationen und Beratung steht INTERPRET gerne zur Verfügung.
Zum Telefon- und Videodolmetschen im Gemein- und Gesundheitswesen
Der Bedarf an Dolmetschleistungen nimmt weiterhin kontinuierlich zu. Die technische Weiterentwicklung entsprechender Plattformen wie auch der maschinellen Übersetzung lässt vieles möglich erscheinen, birgt aber aus Expertensicht auch einige Hürden und Gefahren.
Der deutsche Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ) geht darum in einem Positionspapier auf die Vor- und Nachteile, Gefahren und Chancen vom Dolmetschen auf Distanz ein. Ebenfalls diskutiert werden besondere Anforderungen für Dolmetschende und Fachpersonen, sowie Einsatz- und Gelingenskriterien.
- Positionspapier (BDÜ, November 2018)
Der BDÜ bezieht sich in diesem Positionspapier ausdrücklich auf Dolmetscheinsätze bei Gesprächssituationen in Ämtern, Behörden, Nichtregierungsorganisationen (NGO), in Krankenhäusern sowie ähnlichen Settings. Gespräche in diesen Bereichen haben oft sehr persönliche, gar intime und emotionale Inhalte zum Thema, die Kommunikationssituationen sind in der Regel hierarchisiert. Der BDÜ kommt zum Schluss, dass im Gemein- und Gesundheitswesen aufgrund dieser komplexen Gesprächssituationen und aufgrund der überaus hohen Erfordernisse an Dolmetschende und Fachpersonen das Dolmetschen vor Ort grundsätzlich vorzuziehen ist. Für welche Situationen das Dolmetschen auf Distanz geeignet ist und was es dabei zu beachten gilt, hat der BDÜ ebenfalls zusammengestellt.
INTERPRET unterstützt die Inhalte und Schlussfolgerungen dieses Positionspapiers voll und ganz. Auf der Homepage von INTERPRET finden Sie Informationen zum Dolmetschen auf Distanz in der Rubrik Interkulturelles Dolmetschen.
Unter anderem finden Sie dort auch die neu überarbeiteten Entscheidungskriterien zum Dolmetschen vor Ort oder auf Distanz:
- Entscheidungskriterien (PDF, 127.4 KB)
Neue Angebote im Telefondolmetschen ab 01.04.2019
2011 wurde mit Unterstützung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) der Nationale Telefondolmetschdienst (NTDD) ins Leben gerufen, um die Verständigung zwischen Fachleuten und fremdsprachigen Personen mithilfe eines innovativen Dolmetschangebots zu fördern. Das Telefondolmetschen ist in der Schweiz aber bis heute ein Nischenprodukt geblieben. Die Erfahrung zeigt, dass es von der Kundschaft mehrheitlich in Ergänzung zum sehr viel weiter verbreiteten Dolmetschen vor Ort genutzt wird. Dies zeigen auch die Einsatzstatistiken: 2017 fanden 3 Prozent aller über regionale Vermittlungsstellen vermittelten Dolmetscheinsätze via Telefon statt.
Neue Anbieter
Bis zum 31.03.2019 steht das Angebot des Nationalen Telefondolmetschdienstes (NTDD) unter der Nummer 0842 442 442 unverändert zur Verfügung. Dann wird das nationale Angebot jedoch eingestellt (siehe BAG). Für die Deutschschweizer Kunden des NTDD bietet AOZ Medios eine Nachfolgelösung an. Weitere Angebote - aufgebaut und betrieben von regionalen Vermittlungsstellen - werden folgen, nicht zuletzt auch für das Dolmetschen in der Beratung und Rechtsvertretung im neuen Asylverfahren. In diesem Bereich dürfte die Nutzung des Dolmetschens auf Distanz (per Telefon oder per Video) auch aus logistischen Gründen einen wichtigen Stellenwert einnehmen. Die Digitalisierung und Automatisierung eröffnet den lokalen Vermittlungsstellen neue, effiziente Möglichkeiten, Telefondolmetschen in Kombination mit Vor-Ort-Dolmetschen anzubieten. In der Romandie bestehen bereits solche Angebote oder befinden sich im Aufbau.
Informationen zu bestehenden oder geplanten Angeboten finden Sie bei INTERPRET in der Rubrik Regionale Vermittlungsstellen.
Fachtagung 2019: Save the date
Die Fachtagung 2019 widmet sich dem Thema "Tabu". Sie findet am Samstag, 30. März in Bern statt und richtet sich in erster Linie an qualifizierte und erfahrene Dolmetscherinnen und Dolmetscher. Reservieren Sie sich dieses Datum!
Mitgliederversammlung 2019
INTERPRET feiert nächstes Jahr sein 20-jähriges Bestehen! Die findet am Mittwochnachmittag, 15. Mai 2019 in Bern statt.
Am Vormittag desselben Tages finden wiederum die Jahrestagungen der regionalen Vermittlungsstellen und Ausbildungsinstitutionen statt.
Wir freuen uns über ein zahlreiches Erscheinen. Bitte reservieren Sie sich den Termin!
Berufsprüfung 2019
Nach der Berufsprüfung ist vor der Berufsprüfung: Nachdem am vergangenen 30. und 31. Oktober die diesjährigen Berufsprüfungen im business point (Bahnhof Bern) reibungslos über die Bühne gegangen sind, steht bereits die Planung der nächsten Prüfungen an. Diese finden am 29., 30. und 31. Oktober 2019 statt.
Die Informationen zur Berufsprüfung (Termine, Zulassungsbedingungen, Prüfungsordnung) sowie zum obligatorischen Modul 10 (Ausschreibung, Anmeldeformular) finden Sie unter www.inter-pret.ch > Ausbildung und Qualifizierung > Eidgenössischer Fachausweis.
Eine Informationsveranstaltung zum Modul 10 und zur eidgenössischen Berufsprüfung findet am 6. Dezember 2018 in Zürich statt.
Neuigkeiten und Informationen unserer Partner
AOZ Medios
- AOZ Medios führt Ende Jahr das Modul 3 «Dolmetschen über das Telefon, inkl. Einführung ins Videodolmetschen» durch. Weitere Informationen und Anmeldung bei AOZ Medios.
Caritas Schweiz
- Caritas Schweiz führt Angang 2019 das Modul 4 «Erfolgreich Dolmetschen bei Behörden und Gerichten» durch. Weitere Informationen und Anmeldung bei Caritas Schweiz.
- Vom 4. März bis 13. Mai 2019 findet in Luzern ein Modul 4a «Erfolgreich dolmetschen in der Beratung im beschleunigten Asylverfahren» statt. Weitere Informationen und Anmeldung bei Caritas Schweiz.