Sprachkompetenzen
Für den Erwerb des Zertifikats INTERPRET für interkulturell Dolmetschende ist ein Nachweis für die Dolmetschsprache(n) sowie für die lokale Amtssprache (Niveau B2) erforderlich. Für die Zulassung zur eidgenössischen Berufsprüfung ist ein Nachweis der Amtssprache (Niveau C1) zu erbringen. Die genannten Sprachniveaus orientieren sich am Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen GER.
Nachweis für die Dolmetschsprache
Alle Anwärterinnen und Anwärter auf das Zertifikat INTERPRET
müssen eine Überprüfung der Dolmetschsprache(n) absolvieren (Ausnahme:
Inhaberinnen und Inhaber eines Diploms auf der Tertiärstufe als Dolmetschende
in der betreffenden Sprachkombination). Die Prüfung besteht aus einem
telefonischen Gespräch mit einer Sprachexpertin oder einem Sprachexperten, bei
dem unter anderem ein deutscher Text mündlich in die Dolmetschsprache übersetzt
werden muss.
In der rechten Spalte finden Sie weitere Informationen zum Überprüfungsverfahren.
Aufgrund der Revision des Qualifizierungssystems wird diese Prüfung nicht mehr angeboten. Bei der Qualifizierungsstelle von INTERPRET konnten Sie sich bis zum 31.12.2023 anmelden.
Im neuen System werden wieder Dolmetschsprachprüfungen möglich sein. Mehr Informationen finden Sie hier.
Sprachnachweis Deutsch (B2) für das Zertifikat INTERPRET
Als Nachweise für die lokale Amtssprache (Deutsch) gelten:
- ein Berufsbildungs- oder Studienabschluss im deutschen Sprachgebiet oder gleichwertige Dokumente, die in einem Anerkennungsverfahren begutachtet werden (Ausbildung über mindestens 12 Jahre)
- ein international anerkanntes Sprachdiplom auf mindestens GER-Niveau B2
- die Deutschprüfung für interkulturell Dolmetschende
Die genauen Angaben finden Sie im Dokument "Sprachnachweise Deutsch zum Erwerb des Zertifikats INTERPRET" (rechte Spalte).
Sprachnachweis Deutsch (C1) für den eidg. Fachausweis
Für die Zulassung zur Berufsprüfung sind Sprachkompetenzen auf dem Niveau C1 nachzuweisen. Als Nachweise werden anerkannt:
- Abschlusszeugnis einer Ausbildung auf Tertiärstufe in einem deutschsprachigen Land (Unterrichtssprache Deutsch)
- Hochschulabschluss im Fach Deutsch, auch an einer Hochschule ausserhalb des deutschsprachigen Raums
- International anerkanntes Sprachzertifikat oder -diplom, das mindestens auf dem Niveau C1 des europäischen Referenzsystems angesiedelt ist.
Weitere Informationen dazu finden Sie im Dokument Wegleitung zur Berufsprüfung. Auf Seite 8 werden die anerkannten Nachweise aufgeführt.