Sprunglinks

Interpret

Sprachkompetenzen

Die genannten Sprachniveaus orientieren sich am Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen GER.


Lokale Amtssprache (Deutsch)

Niveau B2 für das Zertifikat INTERPRET

Für die Zulassung zur Zertifikatsprüfung INTERPRET für Dolmetscher:innen ist ein Nachweis für die lokale Amtssprache auf dem Niveau B2 erforderlich.
Als Nachweise für die lokale Amtssprache (B2 Deutsch) gelten:

  • ein Berufsbildungs- oder Studienabschluss im deutschen Sprachgebiet oder gleichwertige Dokumente, die in einem Anerkennungsverfahren begutachtet werden (Ausbildung über mindestens 12 Jahre)
  • ein international anerkanntes Sprachdiplom auf mindestens GER-Niveau B2

Die Richtlinien dazu sind in der rechten Spalte zu finden.

Niveau C1 für den eidg. Fachausweis 

Für die Zulassung zur Berufsprüfung für Dolmetscher:innen ist ein Nachweis für die lokale Amtssprache auf dem Niveau C1 erforderlich.
Als Nachweise für die lokale Amtssprache (C1 Deutsch) gelten:

  • Abschlusszeugnis einer Ausbildung auf universitärer Stufe in einem deutschsprachigen Land (Unterrichtssprache Deutsch)
  • Hochschulabschluss im Fach Deutsch, auch an einer Hochschule ausserhalb des deutschsprachigen Raums
  • International anerkanntes Sprachzertifikat oder
    -diplom, das mindestens auf dem Niveau C1 des europäischen Referenzsystems angesiedelt ist.

Die Richtlinien dazu sind in der rechten Spalte zu finden.


Dolmetschsprache

Niveau C1 mündlich für das Zertifikat INTEPRET und den eidg. Fachausweis

Für die Zulassung zur Zertifikatsprüfung INTERPRET und die eidg. Berufsprüfung für Dolmetscher:innen ist ein Nachweis für eine Dolmetschsprache auf dem Niveau C1 mündlich erforderlich.
Als Nachweise für die Dolmetschsprache (Niveau C1 mündlich) gelten:

  • Abschlusszeugnis der Sekundarstufe II oder höher
  • International anerkanntes Sprachzertifikat oder -diplom
  • Sprachzertifikat INTERPRET (erfolgreich abgelegte INTERPRET-Prüfung nach dem 1.1.2014)

Die Richtlinien dazu sind in der rechten Spalte zu finden.
Die Nachweise können auf Campus erbracht werden. Falls Sie über keinen Nachweis verfügen, können Sie bei INTERPRET eine Dolmetschsprachprüfung ablegen. 


Anmeldung zur Dolmetschsprachprüfung

Dolmetschsprachprüfung nach neuem Verfahren
Die Anmeldung zur Dolmetschsprachprüfung nach neuem Verfahren ist jetzt möglich. Sie können sich via “Nachweisverfahren Dolmetschsprache” via Campus bei INTERPRET melden.

Die Dolmetschsprachprüfung findet per Videocall über einen Computer statt. Sie können wählen, ob Sie die Prüfung zuhause oder an einem Prüfungsort ablegen. Die möglichen Prüfungsorte werden Ihnen beim Anmeldeverfahren bekanntgegeben.

Weitere Informationen zur Organisation und zum Ablauf der Prüfung sind im Dokument “Einführung für Kandidat:innen” in der rechten Spalte zu finden. Das Reglement und einen Modelltest finden Sie ebenfalls dort.

Dolmetschsprachprüfung nach altem Verfahren
Es werden keine Anmeldungen zur Dolmetschsprachprüfung im alten Verfahren mehr entgegengenommen. Laufende Anmeldungen oder Wiederholungen nach altem Verfahren werden noch abgeschlossen. Informationen dazu finden Sie hier

Bestandene Dolmetschsprachprüfungen nach altem Verfahren werden auch für die Zulassung zur neuen Zertifikatsprüfung akzeptiert.

Ich brauche eine interkulturell dolmetschende Person

In der Regel läuft die Vermittlung einer interkulturell dolmetschenden Person über die regionalen Vermittlungsstellen. Sie vermitteln professionelle Dolmetschende vor Ort und via Telefon und Video.

In der Datenbank der ikDV können Sie direkt nach zertifizierten interkulturell Dolmetschenden suchen.

Ich interessiere mich für die Ausbildung

Die Ausbildung wird von Institutionen in den verschiedenen Regionen durchgeführt. Kursangebote, Termine etc. finden Sie in der Rubrik Aktuelle Kursangebote.

Das Qualifizierungssystem von INTERPRET (Zertifikat INTERPRET, Eidg. Fachausweis) wird in der Rubrik Qualifizierungssystem INTERPRET erklärt. 

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Qualifizierungsstelle (031 351 38 29) von 9:00 bis 12:30.