Übergangsbestimmungen für die aktuellen Verfahren
Das Qualifizierungssystem für interkulturell Dolmetschende und Vermittelnde wird seit dem Jahr 2020 revidiert. Die neuen Verfahren sind seit 2024 schrittweise in Kraft getreten. Über die neuen Verfahren informieren wir laufend unter der Rubrik "Qualifizierungssystem INTERPRET".
Die Totalrevision des Qualifizierungssystems hat Auswirkungen auf sämtliche Verfahren:
- Eidgenössische Berufsprüfung
- Zertifikat INTERPRET
- Gleichwertigkeitsverfahren für die Module 1 und 2
- Dolmetschsprachprüfung
Hier finden Sie Informationen zu den Übergangsfristen. Bei Fragen stehen wir Ihnen via E-Mail oder Telefon gerne zur Verfügung.
Eidgenössische Berufsprüfung
Die eidgenössische Berufsprüfung nach alter Prüfungsordnung von 2015 findet zum letzten Mal folgendermassen statt:
- September 2025. Dabei handelt es sich ausschliesslich um eine Wiederholungsprüfung.
Es können sich nur Personen anmelden, welche einen oder mehrere Prüfungsteile wiederholen.
Informationen zum alten Verfahren (Zulassung, Anmeldung etc.) finden Sie hier.
Eidgenössische Berufsprüfungen im neuen Verfahren finden ab 2026 statt.
Zertifikat INTERPRET
Das Zertifikat nach altem Verfahren kann weiterhin beantragt werden. Dafür müssen die Antragsstellenden folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Atteste für die Module 1 und 2
- Nachweis der Sprachkompetenzen in der Amtssprache B2
- Nachweis der Sprachkompetenzen in der Dolmetschsprache mündlich C1:
Die Anmeldefrist für die Dolmetschsprachprüfung im aktuellen Verfahren ist am 31.12.2023 abgelaufen. - Nachweis von mindestens 50 Stunden Praxiserfahrung im interkulturellen Dolmetschen
Informationen zum alten Zertifikat (Antragsstellung, Formulare und Zulassung) finden Sie hier.
Das neue Zertifikat INTERPRET wird nach dem erfolgreichen Bestehen einer Prüfung vergeben. Die ersten Prüfungen haben im Herbst 2024 stattgefunden.
Gleichwertigkeitsverfahren für die Module 1 und 2
Es werden keine Anmeldungen für das Gleichwertigkeitsverfahren mehr entgegengenommen. Laufende Anmeldungen oder Wiederholungen nach aktuellem Verfahren werden noch abgeschlossen.
Weiterführende Informationen zur Gleichwertigkeitsbeurteilung im aktuellen Verfahren finden Sie hier.
Nachweis für die Dolmetschsprache
Es werden keine Anmeldungen zur Dolmetschsprachprüfung nach altem Verfahren mehr entgegengenommen. Laufende Anmeldungen oder Wiederholungen nach altem Verfahren werden noch abgeschlossen. Informationen dazu finden Sie hier.
Die Dolmetschsprachprüfung nach neuem Verfahren wird für den Antrag eines Zertifikats INTERPRET im alten Verfahren nicht akzeptiert!
Seit Juli 2024 können sich Kandidat:innen für die Dolmetschsprachprüfungen nach neuem Verfahren anmelden. Bestandende Dolmetschsprachprüfungen nach altem Verfahren werden auch für die Zulassung zur neuen Zertifikatsprüfung INTERPRET akzeptiert.