Eidgenössischer Fachausweis für interkulturell Dolmetschende und Vermittelnde
Eidgenössische Fachausweise sind Qualifikationen der Höheren Berufsbildung und werden vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI ausgestellt. Sie zeichnen erfahrene Berufsleute aus, welche auch in anspruchsvollen Situationen einen hohen professionellen Standard garantieren können. Inhaberinnen und Inhaber erfüllen hohe Voraussetzungen bezüglich Ausbildung und Erfahrung und haben ihre Kompetenzen in einer eidgenössischen Berufsprüfung unter Beweis gestellt.
Wie werde ich „Fachperson im interkulturellen Dolmetschen und Vermitteln“?
Die modulare Ausbildung baut auf dem Zertifikat INTERPRET auf und richtet sich an erfahrene Berufsleute. Sie ist berufsbegleitend und erstreckt sich in der Regel über zwei bis drei Jahre. Die Weiterbildung zur Fachperson im interkulturellen Dolmetschen und Vermitteln ist ebenfalls auf www.berufsberatung.ch beschrieben.
Für den eidgenössischen Fachausweis braucht es vertiefte Kompetenzen in den Bereichen Dolmetschen (Bereich A) und Vermitteln (Bereich B). Diese werden einerseits über die jeweiligen Weiterbildungsmodule und andererseits über entsprechende Praxiserfahrung erworben. Mehr Informationen zu den Weiterbildungsmodulen und den Kompetenzbereichen Dolmetschen und Vermitteln sind in der Rubrik Aus- und Weiterbildungsmodule zu finden.
Zulassungsbestimmungen für die Berufsprüfung
Für die Zulassung zur Berufsprüfung für Fachpersonen im interkulturellen Dolmetschen und Vermitteln müssen folgende Nachweise vorgelegt werden:
- Eidg. Fähigkeitszeugnis (abgeschlossene Berufslehre) oder gleichwertige Qualifikation
- Sprachnachweis Deutsch auf dem Niveau C1 (siehe Sprachkompetenzen)
- Zertifikat INTERPRET für interkulturell Dolmetschende
- Abschlüsse von drei Weiterbildungsmodulen des INTERPRET-Modulsystems, davon mind. eines aus dem Bereich A (interkulturelles Dolmetschen) und mind. eines aus dem Bereich B (interkulturelles Vermitteln)
- Zusätzlich relevante Weiterbildung im Umfang von 26 Std.
- Abschluss des Moduls 10 des INTERPRET-Modulsystems
- Praxiserfahrung im interkulturellen Dolmetschen und Vermitteln (mind. 500 Std., davon mind. 50 Std. im Bereich B interkulturelles Vermitteln)
- 26 Std. Praxisreflexion in Gruppen, davon mind. 18 Std. Supervision
Details zu den Zulassungsbestimmungen und zur Berufsprüfung sind in der Prüfungsordnung und in der Wegleitung zur Prüfungsordnung aufgeführt.