Finanzierung der Ausbildung
Für die Finanzierung der Aus- und Weiterbildung der interkulturell Dolmetschenden und Vermittelnden kommen Beiträge von ganz verschiedenen Seiten zusammen. Eine einheitliche Regelung gibt es nicht, die verschiedenen Angebote sind ganz unterschiedlich finanziert. Es ist an dieser Stelle deshalb nicht möglich, allgemein gültige Kosten und Tarife festzuhalten.
Die effektiven Kosten der Aus- und Weiterbildungsmodule müssen bei den entsprechenden Ausbildungsinstitutionen in Erfahrung gebracht werden.
Teilnehmerbeiträge
Wie in praktisch allen standardisierten Aus- und Weiterbildungen, gehen auch bei den Angeboten im Bereich des interkulturellen Dolmetschens und Vermittelns ein Teil der Ausbildungskosten zulasten der Teilnehmenden. Dieser Anteil ist unterschiedlich gross. Dank den verschiedenen Beiträgen und Subventionen beträgt er im Durchschnitt ungefähr die Hälfte der effektiven Kurskosten pro Teilnehmerin / pro Teilnehmer.
Beiträge der Vermittlungsstellen
Die regionalen Vermittlungsstellen als Arbeitgebende unterstützen teilweise die Aus- und Weiterbildung „ihrer“ Dolmetschenden und Vermittelnden. Dies kann mittels Beiträgen an die Ausbildungsinstitutionen zwecks Verbilligung der Module geschehen oder in Form von finanzieller Unterstützung von einzelnen Dolmetschenden und Vermittelnden. Auskunft über die jeweilige Regelung gibt die betreffende Vermittlungsstelle.
Ausbildungsbeiträge des SBFI
Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI unterstützt Teilnehmende von Ausbildungen, die sich auf eine eidgenössische Berufsprüfung vorbereiten. Der Bund richtet diese Unterstützung direkt an die Absolvierenden aus (Subjektfinanzierung) und übernimmt 50% der Kurskosten. Der Anspruch auf einen Bundesbeitrag besteht unter folgenden Voraussetzungen:
- Der Kurs muss beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI auf der Meldeliste der vorbereitenden Kurse stehen. Sämtliche anerkannten Module der INTERPRET-Modullandschaft sind auf dieser Liste aufgeführt.
- Der/die Absolvierende muss die Kursgebühren bezahlen. Die Rechnung und die Zahlungsbestätigung des Kursanbieters müssen auf den Namen der/des Absolvierenden lauten.
- Der/die Absolvierende muss die eidgenössische Berufsprüfung ablegen. Der Anspruch besteht unabhängig vom Prüfungserfolg.
- Der/die Absolvierende muss zum Prüfungszeitpunkt den steuerlichen Wohnsitz in der Schweiz haben.
Der Bundesbeitrag (maximal CHF 9‘500.–) kann erst nach Absolvierung der eidgenössischen Prüfung via Onlineportal des SBFI beantragt werden. Im Bedarfsfall kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Antrag auf Teilbeiträge bereits vor der eidgenössischen Prüfung gestellt werden. In jedem Fall können aber nur diejenigen Dolmetschenden und Vermittelnden von dieser Unterstützung profitieren, die sowohl das Zertifikat INTERPRET als auch den eidgenössischen Fachausweis anstreben.
Welche Voraussetzungen Absolvierende erfüllen und wie sie die Unterstützung beantragen müssen, erklärt das SBFI auf der entsprechenden Seite. Einen Flyer und den Link zu einem Erklärvideo finden Sie ebenfalls in der rechten Spalte.
Unterstützung von Weiterbildungsangeboten für interkulturell Dolmetschende im Gesundheitsbereich
Das Bundesamt für Gesundheit BAG finanziert die Entwicklung und Durchführung von Seminaren und Weiterbildungen für interkulturell Dolmetschende im Gesundheitsbereich mit. Das Projekt wurde für die Periode 2023 und 2024 verlängert
Unterstützt werden Seminare und Weiterbildungen von 2 Halbtagen, von einem halben Tag oder von 2 Stunden in den folgenden Bereichen:
- Dolmetschtechniken
- Terminologie
- Interaktion zwischen interkulturell Dolmetschenden und Fachpersonen im Gesundheitswesen
- Vertiefung zu einem Thema aus dem Gesundheitsbereich
Die Ausbildungsinstitutionen können 2024 ausserdem für die Entwicklung von Konzept und Lehrplan für den Kurs 2c (Vertiefung Schwerpunkt Gesundheit) und von Gesundheitsbereichspezifischen Übungsmaterialien für die Selbstlernzeit in den neuen Kursen im Rahmen des neuen Qualifizierungssystems Unterstützung beantragen.
Alle weiteren Informationen befinden sich in den Dokumenten zur Unterstützung für Weiterbildungen im Gesundheitsbereich in der Spalte rechts.
Kantonale und kommunale Unterstützung
Hauptsächlich im Rahmen der Kantonalen Integrationsprogramme (KIP) werden verschiedene Aus- und Weiterbildungsangebote auch durch kantonale oder kommunale Stellen subventioniert. Es handelt sich dabei in der Regel um Beiträge an die Anbieter der Aus- und Weiterbildungen, die dazu beitragen, die Kosten für die Teilnehmenden möglichst tief zu halten.
Weitere finanzielle Unterstützung
Punktuell werden die Aus- und Weiterbildungen zusätzlich bzw. ergänzend zu den obgenannten Möglichkeiten durch Projektbeiträge von der öffentlichen Hand oder von Stiftungen unterstützt.