Information
Dezember 2021
Modul 10, die eidg. Berufsprüfung und die Zulassungsbedingungen
Dieses Mail geht an Inhaber*innen des Zertifikats INTERPRET
Als Zertifikatsinhaber*in haben Sie vielleicht bereits weitere Module aus dem Qualifizierungssystem besucht und könnten interessiert sein, den eidg. Fachausweis zu erlangen.(1)
Sollten Sie Interesse haben, lesen Sie einfach weiter: Wir haben neben Informationen eine Zusammenstellung der Zulassungsbedingungen gemacht, damit Sie prüfen können, ob Sie die Bedingungen bereits erfüllen.
Die Berufsprüfung findet im Herbst 2022 statt. Jeweils im Frühling vor der Prüfung besuchen Kandidat*innen das obligatorische Modul 10.
Caritas Schweiz wird das Modul 10 von April bis Mai 2022 auf Deutsch anbieten. Die Anmeldung für das Modul 10 kommt allerdings zu INTERPRET: Über die Aufnahme ins Modul entscheidet nämlich die Kommission für Qualitätssicherung. Diese Anmeldung ist bereits eine Voranmeldung zur Berufsprüfung.
Sie können sich jetzt für das Modul 10 und die Berufsprüfung 2022 anmelden. Am 14. Januar 2022 von 17-19 Uhr findet eine Informationsveranstaltung im Online-Format statt, zu welcher Sie sich ebenfalls anmelden können (vgl. Flyer zum Modul 10).
Links
Bei Fragen steht die Qualifizierungsstelle gerne zur Verfügung.
(1) Im Moment wird die Berufsprüfung revidiert.
Aktuell umfasst die Berufsprüfung und der Fachausweis die Bereiche des interkulturellen Dolmetschens und Vermittelns. Mit der neuen Prüfungsordnung wird der Fachausweis "nur" den Bereich Dolmetschen abdecken.
Wir gehen davon aus, dass frühestens 2024 die erste Prüfung nach neuer Prüfungsordnung stattfindet. Das bedeutet, dass die Berufsprüfung in den nächsten beiden Jahren (2022 und 2023) noch nach den Vorgaben der aktuellen Prüfungsordnung abläuft.
Bedingung 1: Abschluss auf Sekundarstufe II
Im schweizerischen Bildungssystem sind Abschlüsse auf Sekundarstufe II z.B.:
- Matura, Handelsschule oder ähnliche Ausbildungen
- Berufsausbildungsabschlüsse einer mindestens 3-jährigen eidgenössisch anerkannten beruflichen Grundausbildung (Berufslehre mit eidg. Fähigkeitszeugnis)
Natürlich werden auch höhere Abschlüsse anerkannt:
- Abschluss einer eidgenössisch anerkannten höheren Berufsbildung (Höhere Fachschule, eidg. Fachausweis, eidg. Diplom)
- Abschluss einer Universität oder Fachhochschule
Link SBFI: Schweizerisches Bildungssystem
- Ausländische Diplome, die nicht auf Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch oder Spanisch vorliegen müssen übersetzt werden
- Wer keinen Abschluss auf Sekundarstufe II hat, kann seine / ihre Berufspraxis anerkennen lassen. Dafür muss eine Tätigkeit während 5 Jahren zu 100% ausgeführt worden sein. Wenn Sie einen Antrag stellen möchten, melden Sie sich bei der Qualifizierungsstelle.
Bedingung 2: Sprachnachweis Deutsch mind. auf Niveau C1
Es sind Sprachkompetenzen entsprechend dem Niveau C1 gemäss GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) nachzuweisen.
Dies gilt für alle Kandidat*innen unabhängig davon, ob Sie Deutsch als Ihre Muttersprache bezeichnen.
Als Nachweise werden anerkannt:
- Abschlusszeugnis einer Ausbildung auf universitärer Stufe in einem deutschsprachigen Land (Unterrichtssprache Deutsch)
- Hochschulabschluss im Fach Deutsch, auch an einer Hochschule ausserhalb des deutschsprachigen Raums
- international anerkanntes Sprachzertifikat oder Sprachdiplom, das mindestens auf dem Niveau C1 des europäischen Referenzsystems angesiedelt ist (z.B. Goethe, Telc)
Link: Sprachkompetenzen
Bedingung 3: Zertifikat INTERPRET
Das Zertifikat INTERPRET muss vorliegen.
Bedingung 4: 3 Wahlmodule
Es müssen drei Abschlüsse der Weiterbildungsmodule 3 bis 9 vorliegen. Es muss mindestens ein Modul des Bereichs A und eines des Bereichs B besucht werden.
Bereich A: Dolmetschen (Module 3, 4/4a und 5)
Bereich B: Interkulturelles Vermitteln (Module 6, 7, 8 und 9)
Link: Module
Es können entweder die Modulatteste vorgelegt werden oder ein gleichwertiger Abschluss zu einem Modul => vgl. Liste der anrechenbaren Ausbildungsabschlüsse (ein SVEB-Zertifikat gilt z.B. als gleichwertig zum Modul 8)
Die Modulatteste sind ab dem letzten Kurstag 6 Jahre gültig.
Bedingung 5: 500 Stunden Praxis
Bei der Anmeldung müssen Kandidat*innen nachweisen, dass sie bereits über 420/500 Praxisstunden (davon mind. 40/50 im interkulturellen Vermitteln und mind. 100 im interkulturellen Dolmetschen) verfügen.
Die niedrigere Zahl (420 / 40) ist für die Anmeldung zum Modul 10 erforderlich, die höhere Zahl (500 / 50) für die Zulassung zur Berufsprüfung.
Bedingung 6: Praxisreflexion
Für die Aufnahme ins Modul 10 / Zulassung zur Berufsprüfung werden 20/26 Stunden Praxisreflexion verlangt. Für mindestens 12/18 Stunden muss Supervision in Gruppen von 4–8 Personen nachgewiesen werden. Im Modul 10 sind 6 Stunden Supervision vorgesehen.
Für die Anerkennung gelten die auf der Internetseite von INTERPRET publizierten Richtlinien. Auch die bereits für den Erwerb des Zertifikats INTERPRET geltend gemachten Supervisionsstunden werden anerkannt. Die Hälfte der erforderlichen Supervisionen sollte nicht mehr als 6 Jahre zurückliegen.
Link: Supervision
Bedingung 7: Praxisrelevante Weiterbildung
Es ist formelle, berufsrelevante Weiterbildung im Umfang von mindestens 26 Stunden (entsprechend 4 Ausbildungstagen à 6.5 Stunden) nachzuweisen. Dabei kann es sich um ein weiteres Wahlmodul aus den Kompetenzbereichen A oder B des Modulbaukastens handeln oder um andere Weiterbildungen. Beispiele von Weiterbildungsaktivitäten, welche geltend gemacht werden können:
- von Vermittlungsstellen organisierte Weiterbildungsveranstaltungen zu tätigkeitsrelevanten Themen
- die jährlich von INTERPRET organisierten Fachtagungen
Die Weiterbildungsaktivitäten müssen mit Bestätigungen der organisierenden Stelle nachgewiesen werden (z.B. Teilnahmebestätigungen, Einträge ins Bildungsbüchlein). Die Bestätigungen müssen mindestens Angaben enthalten zum behandelten Thema, den Inhalten, dem zeitlichen Umfang und den Daten. Die letzte Weiterbildung darf nicht mehr als 3 Jahre zurückliegen.
Weitere Informationen
Die erwähnten Zulassungsbedingungen werden in der Wegleitung zur Prüfungsordnung beschrieben. Darin stehen die wichtigsten Informationen zur Prüfung. Sie wird jährlich aktualisiert und - sobald dies geschehen ist - in der Rubrik Eidg. Fachausweis veröffentlicht.