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Interpret

Information
Dezember 2021

Modul 10, die eidg. Berufsprüfung und die Zulassungsbedingungen

Dieses Mail geht an  Inhaber*innen des Zertifikats INTERPRET

Als Zertifikatsinhaber*in haben Sie vielleicht bereits weitere Module aus dem Qualifizierungssystem besucht und könnten interessiert sein, den eidg. Fachausweis zu erlangen.(1)
Sollten Sie Interesse haben, lesen Sie einfach weiter: Wir haben neben Informationen eine Zusammenstellung der Zulassungsbedingungen gemacht, damit Sie prüfen können, ob Sie die Bedingungen bereits erfüllen.

Die Berufsprüfung findet im Herbst 2022 statt. Jeweils im Frühling vor der Prüfung besuchen Kandidat*innen das obligatorische Modul 10.
Caritas Schweiz wird das Modul 10 von April bis Mai 2022 auf Deutsch anbieten. Die Anmeldung für das Modul 10 kommt allerdings zu INTERPRET: Über die Aufnahme ins Modul entscheidet nämlich die Kommission für Qualitätssicherung. Diese Anmeldung ist bereits eine Voranmeldung zur Berufsprüfung.

Sie können sich jetzt für das Modul 10 und die Berufsprüfung 2022 anmelden. Am 14. Januar 2022 von 17-19 Uhr findet eine Informationsveranstaltung im Online-Format statt, zu welcher Sie sich ebenfalls anmelden können (vgl. Flyer zum Modul 10). 

Links

Bei Fragen steht die Qualifizierungsstelle gerne zur Verfügung.

(1) Im Moment wird die Berufsprüfung revidiert. 
Aktuell umfasst die Berufsprüfung und der Fachausweis die Bereiche des interkulturellen Dolmetschens und Vermittelns. Mit der neuen Prüfungsordnung wird der Fachausweis "nur" den Bereich Dolmetschen abdecken.
Wir gehen davon aus, dass frühestens 2024 die erste Prüfung nach neuer Prüfungsordnung stattfindet. Das bedeutet, dass die Berufsprüfung in den nächsten beiden Jahren (2022 und 2023) noch nach den Vorgaben der aktuellen Prüfungsordnung abläuft.


Bedingung 1: Abschluss auf Sekundarstufe II

Im schweizerischen Bildungssystem sind Abschlüsse auf Sekundarstufe II z.B.: 

  • Matura, Handelsschule oder ähnliche Ausbildungen
  • Berufsausbildungsabschlüsse einer mindestens 3-jährigen eidgenössisch aner­kannten beruflichen Grundausbildung (Berufslehre mit eidg. Fähigkeitszeugnis)

Natürlich werden auch höhere Abschlüsse anerkannt: 

  • Abschluss einer eidgenössisch anerkannten höheren Berufs­bildung (Höhere Fachschule, eidg. Fachausweis, eidg. Diplom) 
  • Abschluss einer Universität oder Fachhochschule

Link SBFI: Schweizerisches Bildungssystem

  • Ausländische Diplome, die nicht auf Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch oder Spanisch vorliegen müssen übersetzt werden
  • Wer keinen Abschluss auf Sekundarstufe II hat, kann seine / ihre Berufspraxis anerkennen lassen. Dafür muss eine Tätigkeit während 5 Jahren zu 100% ausgeführt worden sein. Wenn Sie einen Antrag stellen möchten, melden Sie sich bei der Qualifizierungsstelle.

Bedingung 2: Sprachnachweis Deutsch mind. auf Niveau C1

Es sind Sprachkompetenzen entsprechend dem Niveau C1 gemäss GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) nachzuweisen.

Dies gilt für alle Kandidat*innen unabhängig davon, ob Sie Deutsch als Ihre Muttersprache bezeichnen.

Als Nachweise werden anerkannt: 

  • Abschlusszeugnis einer Ausbildung auf universitärer Stufe in einem deutschsprachigen Land (Unterrichtssprache Deutsch)
  • Hochschulabschluss im Fach Deutsch, auch an einer Hochschule ausserhalb des deutschsprachigen Raums
  • international anerkanntes Sprachzertifikat oder Sprachdiplom, das mindestens auf dem Niveau C1 des europäischen Referenz­systems angesiedelt ist (z.B. Goethe, Telc)

Link: Sprachkompetenzen


Bedingung 3: Zertifikat INTERPRET

Das Zertifikat INTERPRET muss vorliegen.


Bedingung 4: 3 Wahlmodule

Es müssen drei Abschlüsse der Weiterbildungsmodule 3 bis 9 vorliegen. Es muss mindestens ein Modul des Bereichs A und eines des Bereichs B besucht werden.

Bereich A: Dolmetschen (Module 3, 4/4a und 5)
Bereich B: Interkulturelles Vermitteln (Module 6, 7, 8 und 9)

Link: Module 

Es können entweder die Modulatteste vorgelegt werden oder ein gleichwertiger Abschluss zu einem Modul => vgl.  Liste der anrechenbaren Ausbildungsabschlüsse (ein SVEB-Zertifikat gilt z.B. als gleichwertig zum Modul 8)

Die Modulatteste sind ab dem letzten Kurstag 6 Jahre gültig.


Bedingung 5: 500 Stunden Praxis

Bei der Anmeldung müssen Kandidat*innen nachweisen, dass sie bereits über 420/500 Praxisstunden (davon mind. 40/50 im interkulturellen Vermitteln und mind. 100 im interkulturellen Dolmetschen) verfügen.

Die niedrigere Zahl (420 / 40) ist für die Anmeldung zum Modul 10 erforderlich, die höhere Zahl (500 / 50) für die Zulassung zur Berufsprüfung.


Bedingung 6: Praxisreflexion

Für die Aufnahme ins Modul 10 / Zulassung zur Berufsprüfung werden 20/26 Stunden Praxisreflexion verlangt. Für mindestens 12/18 Stunden muss Supervision in Gruppen von 4–8 Personen nachgewiesen werden. Im Modul 10 sind 6 Stunden Supervision vorgesehen.

Für die Anerkennung gelten die auf der Internetseite von INTERPRET publizierten Richtlinien. Auch die bereits für den Erwerb des Zertifikats INTERPRET geltend gemachten Supervisionsstunden werden anerkannt. Die Hälfte der erforderlichen Supervisionen sollte nicht mehr als 6 Jahre zurückliegen.

Link: Supervision


Bedingung 7: Praxisrelevante Weiterbildung

Es ist formelle, berufsrelevante Weiterbildung im Umfang von mindestens 26 Stunden (entsprechend 4 Ausbildungstagen à 6.5 Stunden) nachzuweisen. Dabei kann es sich um ein weiteres Wahlmodul aus den Kompetenzbereichen A oder B des Modul­bau­kastens handeln oder um andere Weiterbildungen. Beispiele von Weiterbildungsaktivitäten, welche geltend gemacht werden können:

  • von Vermittlungsstellen organisierte Weiterbildungsveranstal­tungen zu tätigkeitsrelevanten Themen
  • die jährlich von INTERPRET organisierten Fachtagungen

Die Weiterbildungsaktivitäten müssen mit Bestätigungen der organisierenden Stelle nachgewiesen werden (z.B. Teilnahme­bestätigungen, Einträge ins Bildungsbüchlein). Die Bestätigungen müssen mindestens Angaben enthalten zum behandelten Thema, den Inhalten, dem zeitlichen Umfang und den Daten. Die letzte Weiterbildung darf nicht mehr als 3 Jahre zurückliegen.


Weitere Informationen

Die erwähnten Zulassungsbedingungen werden in der Wegleitung  zur Prüfungsordnung beschrieben. Darin stehen die wichtigsten Informationen zur Prüfung. Sie wird jährlich aktualisiert und - sobald dies geschehen ist - in der Rubrik Eidg. Fachausweis veröffentlicht.

Ich brauche eine interkulturell dolmetschende Person

In der Regel läuft die Vermittlung einer interkulturell dolmetschenden Person über die regionalen Vermittlungsstellen. Sie vermitteln professionelle Dolmetschende vor Ort und via Telefon und Video.

In der Datenbank der ikDV können Sie direkt nach zertifizierten interkulturell Dolmetschenden suchen.

Ich interessiere mich für die Ausbildung

Die Ausbildung wird von Institutionen in den verschiedenen Regionen durchgeführt. Kursangebote, Termine etc. finden Sie in der Rubrik Aktuelle Kursangebote.

Das Qualifizierungssystem von INTERPRET (Zertifikat INTERPRET, Eidg. Fachausweis) wird in der Rubrik Qualifizierungssystem INTERPRET erklärt. 

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Qualifizierungsstelle (031 351 38 29) von 9:00 bis 12:30.